Quittungsblocks für Kleinunternehmer gemäß §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) dienen dazu, Kleinunternehmern bei der Ausstellung von Quittungen zu helfen, insbesondere wenn sie von der Umsatzsteuer gemäß §19 UStG befreit sind. Diese Quittungsblocks enthalten vorgedruckte Informationen, die für die Erstellung von Quittungen erforderlich sind, wie den Namen und die Adresse des Kleinunternehmers, das Transaktionsdatum, eine Beschreibung der gekauften Ware oder erbrachten Dienstleistung sowie den Betrag, der bezahlt wurde.